Ab wann liegt eine Überstunde vor?
Wenn die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Das Arbeitszeitgesetz setzt die Normalarbeitszeit mit acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich an, Kollektivverträge können darunter liegen. Entscheidend ist also nicht das Gefühl, lange gearbeitet zu haben, sondern die Grenze, die für den Betrieb gilt.