Überstunden aufzeichnen, ohne dass am Monatsende gerechnet wird

Warum Überstunden selten am Zuschlag scheitern, sondern daran, dass niemand mehr weiß, wann sie entstanden sind.

Der Streit entsteht Monate später

Überstunden sind selten im Moment ihres Entstehens ein Problem. Der Mitarbeiter bleibt länger, der Auftrag wird fertig, alle sind zufrieden. Das Problem entsteht im März, wenn jemand kündigt und eine Abrechnung über das ganze Vorjahr verlangt.

Dann wird gesucht. In Kalendern, in Stundenzetteln, in WhatsApp-Nachrichten. Und regelmäßig kommen dabei zwei verschiedene Zahlen heraus – eine vom Betrieb und eine vom Mitarbeiter.

Wer die Arbeitszeit laufend erfasst, hat diesen Streit nicht. Nicht weil die Software recht bekommt, sondern weil es nichts mehr zu rekonstruieren gibt.

Was das Gesetz vorgibt

Eine Überstunde liegt vor, wenn die Normalarbeitszeit überschritten wird. Das Arbeitszeitgesetz nennt acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich; viele Kollektivverträge liegen darunter, und dann gilt der niedrigere Wert.

Für die Abgeltung sieht § 10 AZG einen Zuschlag von 50 Prozent vor. Kollektivverträge sehen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oft höhere Sätze vor. Welcher Satz für Ihren Betrieb gilt, steht im Kollektivvertrag, nicht im Gesetz.

Die verbindliche Fassung des Arbeitszeitgesetzes steht im RIS. Wir geben hier bewusst keine Auslegung für Einzelfälle – dafür ist die Wirtschaftskammer oder ein Arbeitsrechtler zuständig.

Warum getrennte Überstundenlisten scheitern

In vielen Betrieben gibt es zwei Aufzeichnungen: die normale Arbeitszeit und daneben eine Liste der Überstunden. Das klingt ordentlich und ist die häufigste Fehlerquelle, die uns unterkommt.

Denn beide Listen müssen zueinander passen. Sobald jemand einen Eintrag nur in einer der beiden macht, stimmt die Summe nicht mehr – und niemand merkt es, bis abgerechnet wird.

Sinnvoller ist eine einzige Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeit. Was darüber hinausgeht, ergibt sich daraus von selbst. Easy4Time rechnet die Salden laufend mit und zeigt sie dem Mitarbeiter und der Führung im selben Stand. Enthalten ab dem Starter-Paket.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

Ab wann liegt eine Überstunde vor?

Wenn die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten wird. Das Arbeitszeitgesetz setzt die Normalarbeitszeit mit acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich an, Kollektivverträge können darunter liegen. Entscheidend ist also nicht das Gefühl, lange gearbeitet zu haben, sondern die Grenze, die für den Betrieb gilt.

Wie hoch ist der Zuschlag?

Das Arbeitszeitgesetz sieht in § 10 einen Zuschlag von 50 Prozent vor. Kollektivverträge sehen für bestimmte Zeiten häufig mehr vor. Der Kollektivvertrag geht dem Gesetz vor, wenn er günstiger ist.

Kann man Überstunden auch in Zeit abgelten?

Ja, wenn das vereinbart ist. Der Zuschlag entfällt dabei nicht – er wandert in die Zeit. Aus einer Überstunde mit 50 Prozent Zuschlag werden eineinhalb Stunden Zeitausgleich.

Muss der Betrieb Überstunden gesondert aufzeichnen?

Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG bezieht sich auf die geleisteten Arbeitsstunden. Wer die vollständig erfasst, hat die Überstunden automatisch mit drin. Eine getrennte Überstundenliste ist der Versuch, dasselbe zweimal zu führen, und geht meistens schief.

Was passiert, wenn es keine Aufzeichnungen gibt?

Dann steht im Streitfall die Behauptung des Mitarbeiters gegen die des Betriebs. Wer nichts vorlegen kann, ist in dieser Lage im Nachteil. Das ist der praktische Grund für saubere Aufzeichnungen, unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.

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