Was muss laut § 26 AZG aufgezeichnet werden?
Die geleisteten Arbeitsstunden. In der Praxis heißt das Beginn und Ende der Arbeitszeit oder deren Dauer, dazu die Ruhepausen. Für Ruhepausen gibt es Erleichterungen, wenn Beginn und Ende feststehen oder die Mitarbeiter sie selbst einteilen.